Mittwoch, 10. Mai 2017 - 19:33 Uhr
Hochzeit
Hat man einen Heiratsantrag erhalten, so dreht sich ab diesem Zeitpunkt alles um die Hochzeit.
Vom Heiraten wird jeden Tag gesprochen. Nun stellt man sich die Frage – von wo hat das Wort
Hochzeit seinen Ursprung und was bedeutet es eigentlich?
Bereits in der Bibel wird vom „Ehebund“ gesprochen. Damit wird die ewige Verbindung zwischen
Mann und Frau bezeichnet, die vor Gottes Augen geschlossen wurde.
Von dem Wort Hochzeit spricht man bereits im Mittelalter. Übersetzen kann man das Wort mit
„hôchzît” – hohe, festliche Zeit. Dabei wurden alle hohe christliche Feste gemeint, vor allem aber
Jahresfeste wie Weihnachten, Ostern, Allerheiligen und Pfingsten. Später fand das Wort seine
Bedeutung in „Eheschließung“.
Im 16. Jahrhundert, unter Martin Luther, fand das Wort „Heirat“ seine Bedeutung unter dem
Zusammenschluss zweier Haushalte.
Bedeutung der Hochzeit
Unter dem Wort Hochzeit bezeichnet man die Grundlage für eine eheliche Beziehung. Sie
kennzeichnet den Beginn einer weiten Reihe gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Pflichten
zwischen der Familie. Bereits bei der Hochzeit werden Geld und Güter zwischen den Familien
getauscht.
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Die rechtliche Sicht der Hochzeit
Bei der Eheschließung erklärt das Paar persönlich und gleichzeitig, dass sie gemeinsam die Ehe
eingehen möchten. Das Brautpaar wird vom Standesamten gefragt, ob sie einander heiraten
möchten. Wenn beide Seiten bejahen, werden die Verlobten als rechtskräftig verheiratet erklärt.
Dabei ist folgendes zu beachten:
1. Nicht rechtskräftig für die Behörde sind konfessionelle Trauungen
2. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bekommen Kinder automatisch die
Staatsbürgerschaft und den vereinbarten Familiennamen von den Eltern.
Ursprung der Hochzeit
Die Vorsilbe „Hoch“ oder vielmehr sein Ursprung „hu“ bedeuten wie schwellen, schwanger sein
und wachsen. Unter dem Begriff „Hochzeit“ wurde früher jede hohe Feier bezeichnet. Bis im
späten Mittelalter konnten sogar weltliche und christliche Feste damit bezeichnet werden. Das
Wort wird vom altdeutschen hōhzīt und vom mitteldeutschen hōhgezīt abgeleitet. Das bedeutetet
soviel wie „Festzeit, wobei auch Eheschließungen beinhaltet wurden. Zeitgemäß reduzierte sich
das Wort „Hochzeit“ auf Eheschließungen und brachte den feierlichen Charakter zum Ausdruck.
Die standesamtliche Trauung
Das deutsche Familienrecht sieht es vor, dass die Trauung ein Rechtsgeschäft ist, wodurch eine
Ehe gegründet wird. Die Eheschließung ist ein Vertrag, durch welchen die Willenserklärung in
Gegenwart eines Standesbeamten abgegeben wird.
In Österreich, Deutschland und Schweiz wird alleine die standesamtliche Trauung als
zivilrechtlich verbindlich angesehen. Die Trauung ist rein formell ohne jegliche
Hochzeitszeremonie. Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Paare auf die kirchliche Trauung
verzichten, wird von vielen Gemeinden ein angemessener Raum für die gesamte
Hochzeitsgesellschaft angeboten. Sämtliche Bräuche finden dann vor dem Standesamt statt.
Die kirchliche Trauung
Bei uns hat die kirchliche Trauung nur eine kirchenrechtliche Bedeutung aufgrund von Trennung
von Kirche und Staat.
Das Brautpaar muss der selben Kirche und Konfession angehören, damit die kirchliche Trauung
vollzogen werden kann. Sind die Konfessionen aber unterschiedlich, so muss die
Kirchengemeindeleitung entscheiden, ob trotzdem geheiratet werden kann.
Die Freie Trauung
Die freie Trauung wird unabhängig von standesamtlicher und kirchlicher Trauung abgehalten und
ist eine reine private Zeremonie. Sie gibt Paaren von unterschiedlicher Konfession die
Möglichkeit, die Hochzeitsfeier beliebig zu gestalten und hat keine rechtliche Relevanz.
Diese wird von
1. Freien Theologen
2. Hochzeitsredner
abgehalten.
Weitere Informationen zur Freien Trauung hier
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