Mittwoch, 10. Mai 2017 - 19:33 Uhr

 

Hochzeit

Hat man einen Heiratsantrag erhalten, so dreht sich ab diesem Zeitpunkt alles um die Hochzeit.

Vom Heiraten wird jeden Tag gesprochen. Nun stellt man sich die Frage – von wo hat das Wort

Hochzeit seinen Ursprung und was bedeutet es eigentlich?

Bereits in der Bibel wird vom „Ehebund“ gesprochen. Damit wird die ewige Verbindung zwischen

Mann und Frau bezeichnet, die vor Gottes Augen geschlossen wurde.

Von dem Wort Hochzeit spricht man bereits im Mittelalter. Übersetzen kann man das Wort mit

„hôchzît” – hohe, festliche Zeit. Dabei wurden alle hohe christliche Feste gemeint, vor allem aber

Jahresfeste wie Weihnachten, Ostern, Allerheiligen und Pfingsten. Später fand das Wort seine

Bedeutung in „Eheschließung“.

Im 16. Jahrhundert, unter Martin Luther, fand das Wort „Heirat“ seine Bedeutung unter dem

Zusammenschluss zweier Haushalte.
 

Bedeutung der Hochzeit



Unter dem Wort Hochzeit bezeichnet man die Grundlage für eine eheliche Beziehung. Sie

kennzeichnet den Beginn einer weiten Reihe gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Pflichten

zwischen der Familie. Bereits bei der Hochzeit werden Geld und Güter zwischen den Familien

getauscht.

Noch mehr allgemeine Informationen finden Sie hier



Die rechtliche Sicht der Hochzeit



Bei der Eheschließung erklärt das Paar persönlich und gleichzeitig, dass sie gemeinsam die Ehe

eingehen möchten. Das Brautpaar wird vom Standesamten gefragt, ob sie einander heiraten

möchten. Wenn beide Seiten bejahen, werden die Verlobten als rechtskräftig verheiratet erklärt.

Dabei ist folgendes zu beachten:

1. Nicht rechtskräftig für die Behörde sind konfessionelle Trauungen

2. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bekommen Kinder automatisch die

Staatsbürgerschaft und den vereinbarten Familiennamen von den Eltern.



Ursprung der Hochzeit



Die Vorsilbe „Hoch“ oder vielmehr sein Ursprung „hu“ bedeuten wie schwellen, schwanger sein

und wachsen. Unter dem Begriff „Hochzeit“ wurde früher jede hohe Feier bezeichnet. Bis im

späten Mittelalter konnten sogar weltliche und christliche Feste damit bezeichnet werden. Das

Wort wird vom altdeutschen hōhzīt und vom mitteldeutschen hōhgezīt abgeleitet. Das bedeutetet

soviel wie „Festzeit, wobei auch Eheschließungen beinhaltet wurden. Zeitgemäß reduzierte sich

das Wort „Hochzeit“ auf Eheschließungen und brachte den feierlichen Charakter zum Ausdruck.



Die standesamtliche Trauung



Das deutsche Familienrecht sieht es vor, dass die Trauung ein Rechtsgeschäft ist, wodurch eine

Ehe gegründet wird. Die Eheschließung ist ein Vertrag, durch welchen die Willenserklärung in

Gegenwart eines Standesbeamten abgegeben wird.

In Österreich, Deutschland und Schweiz wird alleine die standesamtliche Trauung als

zivilrechtlich verbindlich angesehen. Die Trauung ist rein formell ohne jegliche

Hochzeitszeremonie. Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Paare auf die kirchliche Trauung

verzichten, wird von vielen Gemeinden ein angemessener Raum für die gesamte

Hochzeitsgesellschaft angeboten. Sämtliche Bräuche finden dann vor dem Standesamt statt.



Die kirchliche Trauung



Bei uns hat die kirchliche Trauung nur eine kirchenrechtliche Bedeutung aufgrund von Trennung

von Kirche und Staat.

Das Brautpaar muss der selben Kirche und Konfession angehören, damit die kirchliche Trauung

vollzogen werden kann. Sind die Konfessionen aber unterschiedlich, so muss die

Kirchengemeindeleitung entscheiden, ob trotzdem geheiratet werden kann.



Die Freie Trauung



Die freie Trauung wird unabhängig von standesamtlicher und kirchlicher Trauung abgehalten und

ist eine reine private Zeremonie. Sie gibt Paaren von unterschiedlicher Konfession die

Möglichkeit, die Hochzeitsfeier beliebig zu gestalten und hat keine rechtliche Relevanz.

Diese wird von

1. Freien Theologen

2. Hochzeitsredner

abgehalten.

Weitere Informationen zur Freien Trauung hier

 


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